Verlustrettung im Erbfall durch Ausgliederung?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland über 2 Mio. Einzelunternehmen. Jeder Unternehmer hat natürlich das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Doch Verluste gehören eben leider auch zum Unternehmertum. So ärgerlich diese auch sein mögen, werden Verluste immerhin steuerlich berücksichtigt und münden zumindest in einem Verlustvortrag nach § 10d EStG für die „besseren Jahre“. Verstirbt der Unternehmer jedoch, kommt es neben der persönlichen auch zu einer steuerlichen Tragödie. Denn nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl 2008 II S. 608) kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend machen.

Da man auf solche Lebenssachverhalte meist nicht vorbereitet ist, stellt sich die Frage, ob man zumindest aus steuerlicher Sicht noch etwas unternehmen kann. Ein Gedankenspiel aus der Praxis will ich an dieser Stelle vorstellen.

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