Keine Mitbestimmung bei der finanziellen Abgeltung von Überstunden

Überstunden sind in einigen Branchen an der Tagesordnung. Alleine in 2016 wurden in Deutschland 1,7 Milliarden geleistet – davon eine Milliarde unbezahlt nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage.

In aller Regel bestehen zwei Möglichkeiten, Überstunden auszugleichen: Durch finanzielle Abgeltung oder durch Freizeit. Das BAG (v. 22.8.2017 – 1 ABR 24/16) hat sich mit der Frage Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG  hinsichtlich des Ausgleichs von Überstunden befasst.

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