Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung soll ab dem 8.7.2020 durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich sein. Doch viele Voraussetzungen des Programmstarts sind noch nicht erfüllt. Weiterlesen
Überbrückungshilfe des Bundes mit Startschwierigkeiten
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