Bund verlängert Antragsfristen für Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe und Dezemberhilfe!

Der Bund wird nach Mitteilung des BMWi vom 14.1.2021 die Antragsfristen für Corona-Finanzhilfen nochmals verlängern. Das ist eine erfreuliche Nachricht für viele Soloselbständige und Unternehmen und entlastet Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe bei der Antragsbearbeitung.

Hintergrund

Der Bund gewährt seit März 2020 umfangreiche Finanzhilfen als Zuschüsse, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei Unternehmen und Selbständigen aufzufangen. Aktuell können noch Überbrückungshilfe II, November- bzw. Dezemberhilfen beantragt werden, die Beantragung von Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe plus und Dezemberhilfe plus ist derzeit noch nicht möglich. Für die Überbrückungshilfe II (s. Jahn, NWB 45/2020 S. 3335) können Anträge (entweder über einen Dritten oder bis zu 5.000 Euro bei Soloselbständigen auch durch Direktantrag) noch bis 31.1.2021 gestellt werden, auch rückwirkend für den Zeitraum ab 1.9.2020, also auch für November und Dezember 2020. Auf Antrag sind Abschlagszahlungen bis 50.000 Euro möglich.

Die Novemberhilfe (Zeitraum 2.11. bis 30.11.2020) kann offiziell seit 25.11.2020 und – ebenso wie alle anderen Hilfen – über das Antragsportal des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) noch bis 31.1.2021 (auch rückwirkend) beantragt werden. Der Bearbeitungs- und Auszahlungsstart ist am 12.1.2021 erfolgt. Für die Dezemberhilfe (Zeitraum 1.12. bis 31.12.2020) war Antragsstart der 23.12.2020, Anträge können noch bis 31.3.2021 gestellt werden. Eine Antragsbearbeitung, Bewilligung und gar Auszahlung ist aber derzeit nicht möglich, weil die Bearbeitungssoftware des Bundes noch nicht vorliegt; dies wird voraussichtlich erst Anfang Februar 2021 der Fall sein.

Bund bessert nach: Antragsfristen verlängert

Nach einer Pressemitteilung des Bay. Wirtschaftsministeriums vom 14.1.2021 hat der Bund die Fristen für die Antragstellung bei Corona-Finanzhilfen wie folgt verlängert, wie das BMWi am 14.1.2021 in seinen FAQ bestätigt: Weiterlesen

Update Corona-Hilfen für Unternehmen: Aktueller Stand und Systemfehler

Am 12.1.2021 konnten erstmals reguläre Anträge auf Novemberhilfe bearbeitet werden und Auszahlungen erfolgen. Warum dauern Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Finanzhilfen so lange? Eine Bestandsaufnahme und Ursachenforschung.

Hintergrund

Seit März 2020 unterstützt der Bund (Solo-)Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit umfangreichen Zuschussprogrammen. Dies war zunächst für die Zeit von:

Soforthilfeprogramm und Überbrückungshilfeprogramm I sind abgeschlossen, Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Wie ist der Sachstand Mitte Januar 2021? Weiterlesen

Corona-Finanzhilfen in 2021: Ein Update, was seit dem Jahreswechsel gilt

Seit März 2020 gewährt der Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Corona-Folgen Finanzhilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Was kann in 2021 noch beantragt werden und für welchen Zeitraum?

Hintergrund

Seit Beginn der Corona-Pandemie gewährt der Bund zur Kompensation der wirtschaftlichen Folgen staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung der Infektion umfangreiche Finanzhilfen. Nach dem Soforthilfe-Programm (März bis Ende Mai 2020) folgte als Fixkostenzuschuss das Überbrückungshilfeprogramm I (Juni bis Ende August 2020), das in modifizierter Form als Überbrückungshilfeprogramm II (September bis Ende Dezember 2020) fortgesetzt wurde. Für den Zeitraum vom 2.11.2020 bis 31.12.2020 gab es zudem (aber anrechenbar) als „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ pauschale Umsatzausfallentschädigungen für von Schließungsanordnungen (bis 13.12.2020) betroffene Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen (sog. Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe).

Über diese Programme habe ich in den NWBs umfangreich berichtet (Links s.u.). Bereits im Spätherbst hat der Bund das Überbrückungshilfeprogramm III beschlossen, dass für die Zeit vom 1.1. bis 30.6.2021 gilt.

Was ist seit 1.1.2021 zu beachten? Weiterlesen

Update Corona-Finanzhilfen: Dezemberhilfe kann beantragt werden!

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann seit 23.12.2020 beantragt werden. Bei der Auszahlung müssen sich Antragsteller aber weiter in Geduld üben.

Hintergrund

Mit dem MPK-Beschluss vom 13.12.2020 werden die zunächst bis zum 20.12.2020 befristeten Beschränkungen und Schließungsverbote für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 verlängert. Schon für die Zeit bis 20.12.2020 wurde für die von Umsatzausfällen betroffenen Selbständigen und Unternehmen bislang als Ausfallkompensation gezahlte Novemberhilfe in den Dezember 2020 für die Schließungstage verlängert (sog. Dezemberhilfe). Diese Dezemberhilfe wurde – aufgrund der am 13.12.2020 von der MPK beschlossenen Verlängerung der Schließungen bis zum 10.1.2021 (Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 (bundesfinanzministerium.de) für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert – aber nur bis zum 31.12.2020.

Anträge auf Dezemberhilfe ab sofort möglich

Da die erforderliche Antragssoftware noch nicht vorlag, konnten Anträge bislang nicht gestellt werden. Das ist jetzt behoben: Seit 23.12.2020 können über das online-Portal des Bundes Anträge auf Dezemberhilfe gestellt werden (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Weiterlesen

Nach „hartem Lockdown“: Bund bessert Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III nochmals nach!

Nach dem von der Konferenz der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK) am 13.12.2020 beschlossenen harten Lockdown ab 16.12.2020 bis 10.1.2021 hat der Bund abermals die Corona-Finanzhilfen nachgebessert. Eine teure, aber notwendige Finanzmaßnahme!

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/-innen, die von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Nach der Überbrückungshilfe I (Juni bis einschließlich August 2020) läuft die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020) derzeit noch bis zum 31.12.2020; sie kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden.

Parallel, allerdings nicht zusätzlich für denselben Zeitraum, gibt es seit 25.11.2020 die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) des Bundes, die sich auf den Zeitraum 2.11.2020 bis 30.11.2020 bezieht und pauschalierte Kompensationszahlungen für Corona-schließungsbedingte Umsatzausfälle beinhaltet. Diese Novemberhilfe ist zunächst nach dem von der MPK am 25.11.2020 bis 20.12.2020 verlängerten „Lockdown light“ verlängert worden („Dezemberhilfe“). Bereits am 13.11.2020 hat das BMF erste Eckpunkte für eine erweiterte „Überbrückungshilfe III“  für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 auf seiner Website veröffentlicht , die am 27.11.2020 aktualisiert wurden. Als Reaktion auf den von der MPK am 13.12.2020 verhängten „harten Lockdown“ vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 haben BMF und BMWi die Finanzhilfen jetzt abermals verbessert (Verbesserte Überbrückungshilfe III). Darüber werde ich ausführlich in NWB Heft 52/2020 berichten.

Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe nochmals nachgebessert

Die Dezemberhilfe wird für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Das bedeutet in der Praxis, dass alle von Schließungsanordnungen betroffenen Soloselbständigen, Einrichtungen und Unternehmen für den gesamten Monat Dezember 2020 nach den bisherigen Grundsätzen der „Novemberhilfe“ verlorene Zuschüsse bis 75 % des Vorjahresumsatzes ersetzt erhalten können. Weiterlesen

November- und Dezember-Fenster in der Überbrückungshilfe: BMF und BMW erweitern Zugang zu Wirtschaftshilfen

Bund und Länder haben am 28.10.2020 mit dem „Lockdown light“ die temporäre Schließung einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mit Beschluss der MBK vom 25.11.2020 wurde dieser „Lockdown light“ bis (vorerst) 20.12.2020 verlängert. Die angeordneten Einschränkungen einschließlich Betriebsschließungen gelten unverändert, zum Teil sind die einschränkenden Maßnahmen sogar verschärft worden. Dies führt auch im Dezember 2020 zu gravierenden Umsatzeinbrüchen in weiten Bereichen der gewerblichen Wirtschaft.

BMF/BMWi erweitern Zugang zu den Überbrückungshilfen

Nach den bisherigen Wirtschaftshilfe- Programmen des Bundes sind in der Novemberhilfe nur solche Unternehmen antragsberechtigt, die aufgrund staatlicher Schließungsanordnungen im November beziehungsweise Dezember 2020 Umsatzeinbrüche erleiden. In diesem Fall werden bis zu 75 % des Umsatzes im Vorjahresmonat 2019 pauschal erstattet. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine konkreten Fixkosten in bestimmter Höhe nachweisen muss. Weiterlesen

Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe, Neustarthilfe: Droht den Corona-Finanzhilfen der Kollaps?

In der aktuellen Corona-Krise versprechen BMF und BMWi immer wieder „schnell“ und „unbürokratische“ Finanzhilfen. Dort Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe kommen auch bis 20.11.2020 noch immer nicht bei der Betroffenen an, die finanzielle Not im Lockdown wird immer größer.

Woran hapert`s?

Hintergrund

Seit März 2020 versucht der Bund seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Auswirkungen mit umfangreichen direkten finanziellen Hilfspaketen abzumildern:

  • zunächst mit der Soforthilfe (bis 31.5.2020),
  • danach mit der Überbrückungshilfe I (vom 1.6.2020 bis 31.8.2020),
  • im Anschluss die Überbrückungshilfe II (1.9.2020 bis 31.12.2020),
  • zuletzt mit der Novemberhilfe (1.11. bis 30.11.2020).

Eine neue, weitere Überbrückungshilfe III, die zusätzlich eine Neustarthilfe für Soloselbständige beinhalten soll, ist für die Zeit vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 geplant. Aber die Prozesse sind zäh, der Geldfluss stockt. Weiterlesen

Grünes Licht aus Brüssel: EU genehmigt Beihilfenrahmen für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe

Die EU-Kommission (KOM) hat) am 20.11.2020 die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ erteilt. Damit ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet ebenso den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfen.

Hintergrund

Seit 21.10.2020 kann die Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt werden, mit der der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen dem 1.9.2020 und 31.12.2020 abfedern will. Dazu habe ich ausführlich an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 3335). Sie schließt unmittelbar an die Überbrückungshilfe I an, die sich auf den Zeitraum 1.6.2020 bis 31.8.2020 bezog (Jahn, NWB 2020, 2174).

Parallel, allerdings nicht zusätzlich für denselben Zeitraum, gibt es die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) des Bundes, die sich auf den Zeitraum 1.11.2020 bis 30.11.2020 bezieht und pauschalierte Kompensationszahlungen für durch Corona schließungsbedingte Umsatzausfälle beinhaltet (Jahn, NWB 2020, 3488). Anträge können laut BMF/BMWi ab 25.11.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe gestellt werden. BMF und BMWi haben Abschlagszahlungen noch im November 2020 angekündigt.

EU-KOM genehmigt Beihilfenrahmen

Die Gewährung von staatlichen Subventionen in der Corona-Krise bedarf nach Art.107, 108 AEUV der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission (KOM). Am 20.11.2020 hat nun die KOM die erforderliche Genehmigung erteilt. Diese bezieht sich auf die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe und die ab 1.1.2021 geplante Überbrückungshilfe III. Die Eckpunkte: Weiterlesen

Countdown läuft: Überbrückungshilfe II startet diese Woche

Die zweite Phase des Überbrückungshilfe-Programms umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020; der Start der Antragstellung soll in dieser 43. Kalenderwoche erfolgen, die Antragsbearbeitung lässt aber noch auf sich warten.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Die Überbrückungshilfe, mit der Bund und Länder kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen, geht in die Verlängerung und wird deutlich verbessert. Die Überbrückungshilfe I, die die Fördermonate Juni bis einschließlich August 2020 umfasste, konnte letztmals bis 9.10.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren beantragt werden; im Rahmen dieses Programmteils wurden bundesweit erst rund 1 Mrd. Euro aus dem mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierten Programm bewilligt.

Auch mit der Überbrückungshilfe II will der Bund kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen. Die zweite Programmphase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Weiterlesen

Corona-Überbrückungshilfe: BMWi verlängert Frist für Antragsphase 1 bis 9.10.2020

Das BMWi hat am 29.9.2020 mitgeteilt, dass die Antragsfrist für das Überbrückungshilfeprogramm (Phase 1) über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis zum 9.10.2020 verlängert wird.

Hintergrund

Das seit dem 1.6.2020 geltende, mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfeprogramm des Bundes will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. In der ersten Phase des Programms konnten Unternehmen für die Monate Juni bis Ende August 2020 Förderzuschüsse zu den Fixkosten beantragen, sofern der Umsatzeinbruch im April und Mai mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum betragen hat. Anträge konnten über einen Rechtsanwalt oder die Angehörigen der steuerberatenden Berufe online zunächst bis Ende August, nach erster Fristverlängerung dann bis 30.9.2020 gestellt werden. Am 18.9.2020 haben BMWi und BMF dann verkündet, dass es eine zweite Antragsphase ab Oktober 2020 mit vereinfachten Antragsvoraussetzungen für den Förderzeitraum September bis 31.12.2020 geben soll.

BMWi verlängert letztmals Antragsfrist für Phase 1

Am 29.9.2020 hat das BMWi jetzt mitgeteilt, dass die Antragsphase 1 im Überbrückungshilfeprogramm nun über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis 9.10.2020 verlängert wird. Weiterlesen