Das BMWi hat jetzt die Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen (ÜHI) durch prüfende Dritte bis 30.6.2022 verlängert. Was ist dabei in der Praxis zu beachten?
Hintergrund
Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen, die die bisherigen finanziellen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch ergänzen. Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bund und Länder bringen diese Mittel je zur Hälfte auf. Die Bundesmittel sind bis zum 15. Dezember 2021 abrufbar.
Abrechnungsfristen verlängert bis 30.6.2022
Das BMWi hat die FAQ für die ÜHI angepasst. Danach hat die Schlussabrechnung bei ÜHI I – III (Plus) bis spätestens 30.6.2022 zu erfolgen (Details s. NWB online Nachricht vom 20.9.2021). Weiterlesen