Gewinnerserie Teil 4 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pferderennen
Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit diesem Leitsatz und seinem Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9. März 1972 – V R 32/69) zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern geändert und sich der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen.
Der Sachverhalt
Klägerin und Revisionsklägerin ist die J-GmbH. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Kauf und Verkauf sowie die Ausbildung von Pferden und die Förderung talentierter Reiter für den Spitzensport. Die Beteiligten streiten darüber, ob die J-GmbH in den Streitjahren (2007 bis 2010) zum Vorsteuerabzug berechtigt war.
Das FA kam 2010 im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu der Auffassung, die Vorsteuerbeträge beträfen Repräsentationsaufwand und seien daher nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abzugsfähig. Weiterlesen