Werden Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit an einen anderen Dienstort versetzt, so haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch Trennungsgeld. Aufwendungen mit diesem Ortswechsel und das erhaltene Trennungsgeld sind richtig in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Zum Hintergrund
Wer aus dienstlichen Gründen an einem anderen Ort arbeiten muss und nicht täglich zu seinem Wohnort zurückkehrt, bekommt Trennungsgeld. Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn die Abwesenheit von der eigenen Wohnung mehr als 12 Stunden beträgt oder die benötigte Fahrzeit mehr als 3 Stunden. Gemäß § 2 Abs. 2 der Trennungsgeldverordnung (TGV) wird Trennungsgeld beispielsweise bei Abordnungen, Kommandierungen und Versetzungen an einen anderen Dienstort gewährt. Weiterlesen