Aktien-Totalverluste: Was gilt den nun ab 2020?

Seit Jahren gibt es Streit hinsichtlich der Frage, wie mit wertlos geworden Aktien beziehungsweise wertlosen Wertpapieren steuerlich umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will grundsätzlich Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen. Und sie hat sich auch jahrelang geweigert, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös übersteigen.

Nun wollte der Gesetzgeber handeln, dann wieder nicht, dann wieder doch. Oder? Was gilt denn eigentlich?

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