Formerfordernisse im Bereich der Steuerberatervergütung sind in letzter Zeit durchweg von der Schriftform zur Textform hin erleichtert worden.
Seit dem 20.7.2017 bedarf auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung nach § 14 StBVV nur noch der Textform.
Was unter einer Textform zu verstehen ist, ist in § 126 b BGB geregelt. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass eine Honorarvereinbarung per E-Mail oder Telefax abgeschlossen werden kann. Die Person des Erklärenden muss dabei genannt sein. Mit dem Erklärenden ist der Aussteller gemeint. Hierzu genügt zum Beispiel die Angabe im Kopf des Schreibens oder im Text. Dies bedeutet für den Steuerberater eine erhebliche Erleichterung. Weiterlesen