Die Bundesregierung richtet nach Mitteilung des BMWK vom 8.4.2022 ein Hilfsprogramm ein, um von dem Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen finanziell zu unterstützen. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?
Hintergrund
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgrund umfangreicher staatlicher Markteingriffe haben viele deutsche Unternehmen und Wirtschaftszweige seit Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 auch mit den wirtschaftlichen Kriegsfolgen zu kämpfen. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen.
TCF als rechtliche Grundlage
Beihilferechtliche Grundlage für abermalige Staatssubventionen ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs vom 23.3.2022. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission. Es ist aber davon auszugehen, dass die Genehmigung erfolgen wird.
Welche Hilfsmaßnahmen sind konkret geplant?
Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung erhalten Unternehmen aller Größenklassen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten KfW-Krediten mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mrd. Euro. Bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen werden fortgesetzt. Weiterlesen