Einmal zurück bitte! Anhebung der Umsatzsteuer-Sätze zum 01.01.2021 (Teil I)

Die Ära der zeitlich befristeten Umsatzsteuersätze geht in Kürze zu Ende. Entsprechend bedarf es seitens der Steuerpflichtigen einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie bestmöglich zu den alten Steuersätzen zurückgekehrt werden kann. Helfen dabei die Ausführungen der beiden BMF-Schreiben vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020?

Hintergrund

Um die schwer angeschlagene Wirtschaft in der Corona-Krise zu entlasten, hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde – im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen. Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland folgende Besteuerung:

  • der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt,
  • der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt.

Die Befristung gilt lediglich vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

Damit steht in Kürze eine Rückführung zu den alten Steuersätzen an. Entsprechend stellen sich erneut viele Einzelfragen, die es zu klären gilt. Insbesondere solche Sachverhalte, die sowohl im alten als auch im neuen Jahr von Relevanz sind, bedürfen daher einer besonderen Betrachtung. Zu erwähnen sind etwa Anzahlungen und Vorauszahlungen, aber auch Dauerschuldverhältnisse und Abonnements. Weiterlesen

Ergänzendes BMF-Schreiben zur MwSt-Satzsenkung: Offene Fragen geklärt?

Die zum 01.07.2020 befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze auf 16% bzw. 5% hatte aufgrund ihrer Kurzfristigkeit viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Mit einem umfassenden BMF-Schreiben vom 30.06.2020 hatte das Finanzministerium versucht, diesen Herausforderungen Herr zu werden. Viele Fragen blieben allerdings weiterhin bestehen.

Ergänzendes BMF-Schreiben vom 04.11.2020 bringt Klarheit

Mit Datum 04.11.2020 hat das BMF nunmehr ein ergänzendes Schreiben (III C 2 -S 7030/20/10009 :016) zur Mehrwertsteuersatzsenkung veröffentlicht. Auf insgesamt 10 Seiten geht das Ministerium dabei auf offene Fragen ein, welche sich bei der Unternehmerschaft in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Absenkung der Steuersätze gestellt haben und welche bislang ungelöst geblieben sind. Weiterlesen

Temporär befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus (erforderlich)? (Teil II)

Die unterschiedlichen Einordnungen im Hinblick auf die Wirkung der Mehrwertsteuersatzsenkung zum 01.07.2020 lässt die Frage aufkommen, inwiefern es zu einer Verlängerung der Maßnahme über den 31.12.2020 hinauskommen könnte. Während im Teil I dieses Blogs die unterschiedlichen Positionen (exemplarisch) aufgezeigt wurden, stellt Teil II dar, welche Besonderheiten seitens der Unternehmerschaft bei einer Verlängerung zu beachten wären und welche Alternativen der Bundesregierung zu Unterstützung der Corona-gebeutelten Wirtschaft (u.a.) zur Verfügung stehen. Weiterlesen

Temporär befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus (erforderlich)? (Teil I)

Zur Unterstützung der durch die Corona-Krise stark angeschlagenen Wirtschaft hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen.

Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze:

  • der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt,
  • der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt.

Die Befristung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Danach soll dann wieder der alte Regelsteuersatz (bzw. ermäßigte Steuersatz) gelten. Stets betonte die Bundesregierung, dass die Absenkung der Steuersätze lediglich für diesen Zeitraum gelten solle und eine Verlängerung außer Frage stehe. Die nicht nur anhaltende, sondern sich vielmehr zuspitzende Krise lässt jedoch zunehmend Zweifel an dieser Position aufkommen. Gerade vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns (light) – allein dieser soll nach neuesten Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) die deutsche Wirtschaft rund 19,3 Mrd. Euro kosten – stellt sich daher die Frage, ob eine Verlängerung der Mehrwertsteuersatzsenkung über den 31.12.2020 hinaus sinnvoll ist. Weiterlesen