Als Telearbeit bzw. Homeoffice werden Arbeitsformen bezeichnet, in bei denen Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeitstätigkeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers – am heimischen Arbeitsplatz – verrichten.
61 % der Unternehmen in Deutschland ermöglichen mobiles Arbeiten, z. B. den Zugriff auf dienstliche E-Mails über Smartphone und Tablet – nicht verwunderlich in Zeiten digitaler Vernetzung. Ein Homeoffice nutzen hingegen nur 11 % aller Beschäftigten. Hier gibt es also noch Nachholbedarf.
Die räumliche Einrichtung eines Homeoffice lässt sich dabei meist nur durch einen Umzug in eine größere Wohnung bzw. Immobilie realisieren.
Die berufliche Veranlassung eines Wohnungswechsels wird nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, wenn durch ihn eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintritt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung ist dabei anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde ermäßigt.
Kann die berufliche Veranlassung auch allein auf der beabsichtigten Einrichtung eines Homeoffice beruhen? Weiterlesen