Der Bundestag hat am 18.10.2018 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ beschlossen. Damit erhalten Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Die Brückenteilzeit gilt ab 1.1.2019.
Hintergrund
Schon bislang kannte das deutsche Arbeitsrecht eine Vielzahl von Teilzeitmöglichkeiten: Ob Elternzeit (Bundeselterngeld- und Erziehungsgesetz), Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) oder Familienpflegezeit (Familienpflegegesetz) – alle sehen ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers vor. Bei der Teilzeit von Arbeitnehmern nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz war das bislang anders. Ab 1.1.2019 werden aber auch Teilzeitbeschäftigte ein umfassendes Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit haben. Weiterlesen