Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist. Weiterlesen
Schlussrechnung nach Anzahlungsrechnungen nötig
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