Seit 2.11.2020 gilt der von Bund und Ländern am 28.10.2020 geschlossenen Teil-Lockdown. Neben Kontaktbeschränkungen sind etliche Wirtschaftsbranchen von vollständigen Schließungsanordnungen betroffen, auch wenn der hiermit verbundenen Umsatzausfall entschädigt werden soll. Inzwischen aber nimmt die Klagewelle gegen die neuen Einschränkungen erheblich zu.
Wie ist das zu bewerten?
Hintergrund
Ich habe berichtet: Am 28.10.2020 haben sich die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verständigt. Diese gelten seit dem 2.11.2020 und sind zunächst bis Ende November befristet. Während Industrie und Handel sowie Kitas, Kirchen und Schulen offen bleiben, müssen Hoteliers und Gastronomen, Theaterintendanten und Konzertveranstalter, Fitnessstudiobetreiber und zahlreiche andere Dienstleister schließen.
Längst nicht jeder nimmt diese neuen Regeln einfach hin. Weiterlesen