Ermittlung des Gewinns bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung.

Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen.

In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in jedem Fall durchgeführt werden muss. Weiterlesen

Antrag auf Regelbesteuerung bei GmbH-Beteiligung – keine Hilfe der Verfassungshüter

Kürzlich habe ich in meinem Beitrag „GmbH-Beteiligung: Immer einen vorsorglichen Antrag auf Regelbesteuerung stellen?“ das Urteil des BFH vom 14.5.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG näher beleuchtet. Es gilt: Wer Kapitalerträge aus einer unternehmerischen GmbH-Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten.

Der BFH stellt also stets und ausnahmslos auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab. Ich hatte mich beim Studium des Urteils gefragt, warum der BFH nicht auf die beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 BvR 2167/15 vorliegende Verfassungsbeschwerde in ähnlicher Sache eingegangen ist. Doch nun kenne ich die Antwort:

Weiterlesen

Verdeckte Gewinnausschüttung: Wann ist der Antrag auf Anwendung der günstigeren Regelbesteuerung zu stellen?

Wer Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten. So das Urteil des BFH vom 14.05.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG.

Der Streitfall

Der Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH und Geschäftsführer der B-GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der A-GmbH. In den Streitjahren 2009 bis 2011 bezog er von der B-GmbH Gehalt und Tantiemen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese Zahlungen erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit.

Einkünfte aus seiner Beteiligung an der A-GmbH erklärte der Kläger nicht. Er beantragte zwar die sog. Günstigerprüfung; er stellte jedoch keine Anträge auf Anwendung der Regelbesteuerung gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Hierfür sah er bei Abgabe seiner Einkommensteuererklärungen schließlich keinen Anlass. Er ging davon aus, dass er nur Einkünften aus nichtselbständiger bzw. Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezog.

Eine Außenprüfung ergab, dass ein Teil des Geschäftsführergehaltes, der Entgelte für Beratungsleistungen und der Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen waren. Der Kläger stellte nun Anträge auf Regelbesteuerung. Weiterlesen

Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens rechtzeitig stellen

Die Entscheidung des BFH zum Thema „Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen“ lässt wieder einmal den Blick auf eine Steuerfalle richten, die zwar sicherlich allen Steuerberatern bekannt ist, in die in der Praxis dennoch viele Berater und Mandanten hineintappen: Es geht um die rechtzeitige Stellung des Antrages nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG.

Im Klartext: Um Refinanzierungskosten im Zusammenhang mit einem GmbH-Anteil abziehen zu können, muss der Gesellschafter spätestens mit Abgabe der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer bzw. des Teileinkünfteverfahrens beantragen (vgl. BFH 24.10.2017, VIII R 19/16). Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite

Den Überblick über alle anhängigen Steuerstreite zu haben ist nahezu unmöglich. Daher ist es vielleicht umso wichtiger über anhängig gewordene Steuerstreite zu berichten. Hier einige frei ausgewählte, anhängige Steuerstreite, die von Interesse sein könnten. Drei Verfahren für diesen Monat:  Weiterlesen