…denn Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung
Passend kurz vor Weihnachten hat der BGH entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.
Worum geht es?
In vielen Teilungserklärungen ist die Zweckbestimmung für ein Teileigentum eher weit gefasst. Meist heißt es nur „Laden“ oder „Restaurant“. Das ist nachvollziehbar, weil bei der Teilung ja oft noch nicht klar ist, wer das Teileigentum erwirbt und dort selbst tätig ist oder es gewerblich vermietet. Umgekehrt kann manchmal genau festgelegt sein, was damit gemacht werden soll, etwa bei Hotelapartments. Immer wieder kommt es vor, dass es Streit gibt, ob ein bestimmter Zweck zulässig ist. Meist beschweren sich… Weiterlesen