Devisenkurse fahren manchmal Achterbahn – klar, dass sich viele Unternehmen dagegen absichern möchten; doch dann gibt es in der Folge auch steuerlich viel zu beachten. Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist dabei nur dann wirksam, wenn die sich stetig ändernden steuerlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Tax Compliance abgeleitet werden. Das BMF-Schreiben zur Berücksichtigung von Währungskurseffekten vom 05.10.2020 ist hierfür ein gutes Beispiel.
Das BMF hat mit diesem Schreiben auf die im Jahr 2019 ergangene BFH-Rechtsprechung zur Möglichkeit der Berücksichtigung von Währungskurssicherungsgeschäften bei der Ermittlung eines nach § 8b KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einer Anteilsveräußerung (Grundgeschäft) reagiert. Weiterlesen