Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. So geregelt in § 96 Abs. 1 FGO.
Auch wenn das Gericht dabei aus freier Überzeugung entscheiden darf, muss es das Gesamtergebnis des Verfahrens, also sämtliche Details, dabei berücksichtigen. Weiterlesen