In regelmäßigen Abständen entbrennt die Diskussion über die Höhe der Einkommensteuersätze. Die möglichen Antworten, die die politischen Entscheidungsträger diskutieren sind dabei weit gefasst. Von einer Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatz, über eine Reduzierung der Steuersätze bis hin zu einer namhaften Erhöhung des Grundfreibetrages wurden in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Reformalternativen in das Gespräch und in die politische Diskussion gebracht.
Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Umsatzsteuertarife temporär zu senken. Dennoch gab es anhaltende Spekulationen, ob auch steuerpolitische Maßnahmen angedacht sind, die auf eine Reform der Einkommensteuertarife abzielen. Insbesondere wurde über eine Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatzes spekuliert. Nunmehr hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion klargestellt, dass in dieser Legislaturperiode keine Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatzes vorgesehen ist (vgl. BT-Drucks. 19/21210, S. 2).
Auch eine grundsätzliche Reform der Einkommensteuer ist im kommenden Jahr nicht zu erwarten, was sich ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des FDP ergibt. Weiterlesen