Die Umstellung der Besteuerung von Kapitalerträgen auf das System der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 hat so einige Ungereimtheiten und Kuriositäten mit sich gebracht. Lange Zeit fraglich war auch, wie Stückzinsen im Zusammenhang mit Wertpapieren zu behandeln sind, wenn die Kapitalforderung vom Veräußerer vor dem 1. Januar 2009 erworben ist. Hierzu hat der BFH nun Stellung genommen – leider zuungunsten der Anleger und Sparer.
Stückzinsen aus Anleihen vor 2009 sind steuerpflichtig
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