Gas- und Strompreisbremse: Was kommt auf die Verbraucher zu?

Am 1.12.2022 hat der Bundestag erstmals zur geplanten Gas- und Strompreisbremse getagt, die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat sind für den 15.12. bzw. 16.12.2022 geplant. Was bedeutet das für Verbraucher?

Hintergrund

Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die Soforthilfe Dezember (Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) v. 19.11.2022, BGBl 2022 I S. 2035) schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist erster Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse, die ab 2023 greifen und Bürger und Unternehmen bei den Gas-/Wärme- sowie Stromkosten entlasten sollen. Die parlamentarische Beratung der Gesetzentwürfe hat am 1.12.2022 begonnen.

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Gas- und Strompreisbremse: Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen in Kraft getreten

Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Dezember-Soforthilfe für Bürger/innen und Unternehmen vorsieht, die vom Energiekostenanstieg bei Gas und Wärme betroffen sind. Damit zündet die Bundesregierung die erste Stufe der sog. Gas- und Strompreisbremse.

Hintergrund

Zur Bekämpfung des drastischen Energiepreisanstiegs in Deutschland hat die Bundesregierung seit Februar 2022 mit dem Energiekostendämpfungsprogramm zunächst energieintensive Industriezweige entlastet. Im September 2022 wurde dann mit dem 200 Mrd. € Abwehrschirm der Bundesregierung auch ein umfangreiches Entlastungspaket für Bürger/innen und kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Die von der Bundesregierung eingesetzte sog. Gaskommission hat eine „Gas- und Strompreisbremse“ vorgeschlagen, die nach den Beschlüssen der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden muss. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) ist hierbei der erste Schritt.

Inhalt der Dezember-Soforthilfe

Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist erster Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse. Die Soforthilfe dient als finanzielle Überbrückung für alle Kunden, für die eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 umgesetzt wird. Für die Betroffenen entfällt bei Gas- bzw. Wärmebezug die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September 2022 gezahlten Abschlags bemisst.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Weiterlesen