Auslegungsfragen zur gesetzlichen Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromversorgern beantwortet das BMWK am 27.6.2023 in neuen FAQs. Wichtig: Die Gewinnabschöpfung endet am 30.6.2023.
Hintergrund
Zufallsgewinne am Strommarkt entstehen durch die Energiekrise, speziell durch die Gasknappheit. Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Stopps von Gaslieferungen aus Russland, haben sich die Gaspreise in Europa vervielfacht. Gaskraftwerke sind häufig die teuersten Kraftwerke im Markt. Sie setzen den Strompreis für die meisten anderen Technologien: Auch Braunkohle- oder Erneuerbare-Energien-Anlagen können ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten liegen und mit denen ihre Betreiber in der Vergangenheit nicht rechnen konnten.
Die Folge: Während einige Stromerzeuger unverhofft sehr hohe Gewinne machen, leiden viele private Stromverbraucher, Unternehmen, aber auch Krankenhäuser und kulturelle Einrichtungen unter dem hohen Kostendruck. Die Abschöpfung der Zufallsgewinne durch §§ 13 ff StromPBG und die daraus mitfinanzierte Strompreisbremse leistet daher einen Beitrag für eine ausgeglichenere Lastenverteilung.
Bundesregierung beschließt Ende der Gewinnabschöpfung
Die bis zum 30.6.2023 befristete Abschöpfung von sog. Zufallsgewinnen bei Stromerzeugern (§ 13 Abs. 1 StromPBG) wird nicht weiter verlängert, sondern entfällt ab 1.7.2023. Weiterlesen