Morgen, am 1.3.2023, starten für Verbraucher und KMU die bis 30.4.2024 befristeten Preisbremsen bei Erdgas/Wärme und Strom. Aktuell zeigt sich, dass sinkende Beschaffungskosten bei Gas und Strom bei den Kunden nicht ankommen. Haben die gesetzlichen Energiepreisbremsen einen Konstruktionsfehler, der vom Gesetzgeber behoben werden muss?
Hintergrund
Der Bund hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht:
- Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) gilt vom 1.3.2023 bis 30.4.2024. Bürger, kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde (kWh) beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je kWh erhalten. Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je kWh erhalten.
- Die Strompreisbremse gilt ebenfalls vom 1.3.2023 bis 30.4.2024. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie KMU (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Haben die Preisbremsen einen Konstruktionsfehler?
Im Tagesgeschäft ist zu beobachten, dass die Gas- und Strompreise an den Börsen sinken, wie Internet-Vergleichsportale ausweisen. Bei Strom können Neuverträge aktuell mit 35,9 Cent/Kwh, bei Gas mit 11,3 Cent abgeschlossen werden, also deutlich günstiger als noch im Spätherbst 2022 befürchtet. Bestandskunden zahlen aber aktuell um mehr als 50% höhere Preise, weil nur wenige Energieversorger die aktuell niedrigen Beschaffungskosten an die Kunden weitergeben. Warum ist das so? Weiterlesen →