Zeitweise Einschränkung des Strombezugs möglich – Gehen ab Januar die Lichter aus?

Stromnetzbetreiber dürfen ab dem 1.1.2024 den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Wandladestationen (sog. Wallboxen) – zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, hat die Bundesnetzagentur am 27.11.2023 auf ihrer Internetseite mitgeteilt. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher?

Hintergrund

Der Bundestag hat eine umfangreiche Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Teil dieses Paketes sind neue Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich der Energieregulierung. Hierzu wird die Behörde in den kommenden Monaten zahlreiche Festlegungen treffen müssen. Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur nun Regelungen auf Basis von § 14 a EnWG festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig ins Stromnetz integriert werden können.

Was ist genau Inhalt der Neuregelung? Weiterlesen