Subventionen und Steuervergünstigungen knüpfen häufig an Merkmale an, die für die gesamte Dauer eines Begünstigungszeitraums vorliegen müssen. Einerseits bürdet die zeitraumbezogene Gewährung den verwaltenden bzw. vollziehenden Akteuren hohen Überwachungsaufwand auf. Andererseits verhindert die zeitraumbezogene Betrachtung die mehr oder weniger missbräuchlichen „Mitnahmegestaltungen“. Zumindest werden diese schwieriger.
Das Baukindergeld wird stichtagsbezogen gewährt. Alle Voraussetzungen der Förderung müssen zum Stichtag (=Unterzeichnung Kaufvertrag oder Erhalt der Baugenehmigung) gegeben sein. Hierdurch wird eine schnelle und abschließende Entscheidung über die Förderung möglich. Möglich werden aber auch Umgehungsmaßnahmen, welche meines Erachtens das Förderziel und Zielgruppe konterkarieren. Weiterlesen