Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 (Beschluss vom 25.4.2018, IX B 21/18). Der soeben bekanntgewordene Beschluss, der zunächst nur zu einem AdV-Verfahren ergangen ist, dürfte die Finanzverwaltung überhaupt nicht erfreuen. Bemerkenswert ist dabei nicht die Entscheidung als solche, sondern vielmehr ihre Begründung, denn diese lässt erahnen, dass das Ende der (viel zu) hohen Nachzahlungszinsen eingeleitet worden ist.
Endlich, endlich: BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen
Kommentar