Wenn das Steuersystem verfassungswidrig durch den BFH und das BVerfG dem folgend ausgelegt wird, werden sich immer wieder Folgerechtsfragen ergeben. Auch so kann „Unruhe“ für Bürger und Berater und gleichzeitig Beschäftigungsgarantie für die Justiz hergestellt werden!
In meinem Beitrag zu den Entscheidungen, besser Nichtentscheidungen, des BVerfG hatte ich auf dieses neue Revisionsverfahren aufmerksam gemacht (X R 23/17). Auf den ersten Blick ein Einzelfall, jedenfalls für Steuerberater und Bürger, die nicht im Grenzbereich zu einem anderen Land leben. Für alle anderen dann von Bedeutung, wenn man bei einem deutschen Arbeitnehmer in das Ausland „geschickt wird“ und dort arbeitet. Aber im Grundsätzlichen auch darüber hinaus von Bedeutung. Weiterlesen