Bereits mit Urteil aus 2007 (Az: VI R 64/06) hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines Angestellten durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt. Aktuell wird geklärt, ob dies immer so ist.
Übernahme der Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn
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