Neuesten Berichten zufolge soll es zwischen Union und SPD eine Einigung über eine steuerliche Home-Office-Pauschale geben, welche bereits seit längerem im Gespräch ist. Wird es damit diesjährig noch zu einer entsprechenden Änderung im Einkommensteuergesetz kommen?
Hintergrund
Die außergewöhnliche Arbeitssituation für viele Arbeitnehmer ließ bereits frühzeitig in diesem Jahr die Frage aufkommen, ob und inwiefern Kosten der heimischen Arbeit – über die derzeitig gültigen Vorgaben eines heimischen Arbeitszimmers hinaus – eine steuerliche Berücksichtigung erfahren können. Die Frage dürfte für eine Vielzahl von Beschäftigten von Evidenz sein, verfügen doch nur sehr wenige über ein solches Arbeitszimmer, welches die Voraussetzungen von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erfüllt. Durch die Länder Bayern und Hessen wurde daher der Vorschlag für eine sog. Home-Office-Pauschale (vgl. mein Blog-Beitrag: Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt ) ins Spiel gebracht. Der Vorschlag sieht konkret vor, dass für jeden vollen Tag im Home-Office ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann – maximal 600 Euro pro Jahr. Besondere Voraussetzungen der Wohnung sollen nicht geltend gemacht werden müssen. Weiterlesen