Der Bundestag bleibt beharrlich: Auch im Rahmen des 3.Corona-Steuerhilfegesetzes hat es der Bundestag am 26.2.2021 mehrheitlich abgelehnt, eine Gesetzesinitiative für eine marktgerechte Anpassung der Finanzamtszinsen auf den Weg zu bringen.
Hintergrund
Aktuell werden bei der Verzinsung von Steuernachforderungen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist, monatlich 0,5 Prozent Zinsen (6 Prozent/Jahr) erhoben. Im umgekehrten Fall einer Steuererstattung gilt dasselbe. Seit der BFH (v. 25.4.2018 – IX B 21/18 und v. 3.9.2018 – VIII B 15/18) in einem Sofortverfahren ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den aktuellen Zinssatz geäußert und deshalb die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides angeordnet hat, eskaliert der Streit. Das BMF hat seit Ende 2018 auf Antrag die Vollziehung von Zinsbescheiden für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 aus, hält aber im Übrigen im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung am Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat fest (BMF-Schreiben v. 14.12.2018 – IV A 3 – S 0465/18/10005-01/ AEAO v. 31.1.2019 – IV A 3 –S 0062/18/10005)
Entschließungsantrag im Rahmen des 3. Corona-Steuerhilfegesetzes ohne Erfolg
Die politischen Kritiker der aktuellen Zinssatzhöhe im Bundestag haben sich wiederholt „die Finger wund geschrieben“, wenn es darum ging die Finanzamtszinsen endlich marktgerecht anzupassen. Weiterlesen