Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die betroffene Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Meisterung der Krise unterstützen soll (für einen Überblick s. Teil I). Nachfolgend sollen die im letzten Beitrag vorgestellten Maßnahmen kritisch eingeordnet werden.
Verlustverrechnung
Die Ausdehnung der Verlustverrechnung kann als die prägende Maßnahme des Gesetzentwurfs tituliert werden. Dabei spielt vor allem die dauerhafte Ausdehnung des Rücktragszeitraumes um ein weiteres Jahr eine wichtige Rolle. Sie kann wesentliches Element sein, um die von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Kritisch zu sehen ist weiterhin, dass die Höchstbeträge tendenziell (zu) niedrig ausgestaltet sind. Angemerkt sei auch, dass eine temporäre Aussetzung der Mindestbesteuerung nicht vorgesehen ist, welche angebracht wäre. Weiterlesen