Mit Datum vom 26.9.2019 ist nun „endlich“ der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ an die Verbände versandt worden. Ich hatte zwar noch nicht die Gelegenheit, das 62 Seiten umfassende Manuskript in allen Einzelheiten zu studieren. Aber klar ist: Die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wird kommen. Ob auch eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen kommen wird, ist hingegen zumindest aus heutiger Sicht fraglich.
Wie dem auch sei: Das Gesetz – egal ob Anzeigepflicht für nationale oder internationale Gestaltungen – wird unseren Berufsstand verändern und so bezeichne ich den Gesetzesentwurf auch als „Dokument des Grauens.“