Eine gute Nachricht für Steuerpflichtige zum Jahresauftakt: Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Krise hat das BMF jetzt die Regelungen für Steuererleichterungen vom März 2020 bis in das Jahr 2021 verlängert.
Hintergrund
Das BMF hat bereits im März 2020 eine Reihe von Verfahrensregelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen (BMF-Schreiben v. 19.3.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007: 002), unter anderem die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden, Steuervorauszahlungen anzupassen oder die Vollstreckung fälliger Steueraufforderungen aufzuschieben.
BMF-Schreiben vom 23.12.2020 ergänzt bisherige Erleichterungen
Das jetzt vom BMF am 23.12.2020 veröffentlichte Schreiben ergänzt das Schreiben vom März 2020 (BMF-Schreiben v. 22.12.2020 – IV A 3 – S 0336/20/10001 :025). Das BMF regelt dabei insbesondere folgende Inhalte: Weiterlesen