Der Streit über die Erhebung der Gewerbesteuer dauert länger als das durchschnittliche Leben eines Steuerberaters. Vernünftige Ansätze zur Aufhebung dieser nicht mehr zeitgemäßen Steuererhebung sind – soweit überhaupt vorhanden – von der Unvernunft der Justiz und der Politik verhindert worden. Jüngst hat nun das FG Hamburg die Gewerbesteuer und die strittigen Hinzurechnungen dem BVerfG folgend als verfassungsgemäß behandelt, die Klage abgewiesen. Durch die Revisionszulassung hat der I. Senat des BFH den „schwarzen Peter“ (I R 15/17). Weiterlesen
Gewerbesteuer – Mittelalter im digitalen Zeitalter
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