Am 31.1.2020 hat der Bundestag nach erster Lesung den Gesetzentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2020 zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzauschuss überwiesen(BT-Drs. 19/16830). Hat jetzt eine spürbare steuerliche Entlastung mittlerer Einkommen eine realistische Chance?
Hintergrund
Durch die sog. Schuldenbremse im GG verzeichnet der bundesdeutsche Haushalt seit 2014 keine Neuverschuldung mehr. Im Gegenteil: Dank einer robusten Konjunktur wurden seit 2014 erhebliche Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet, zuletzt in 2019 rund 13,5 Mrd.Euro. Umgekehrt aber ist die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr gestiegen. Hat 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, die Steuerquote noch 22,01 Prozent betragen, steigt sie nach Steuerschätzung der Bundesregierung bis 2024 auf 23,58 Prozent an. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des FDP-Gesetzentwurfs (BT-Drs. 19/16830).
Inhalt des FDP-Gesetzentwurfs – Streckung des Einkommensteuertarifs
Die FDP will den Einkommensteuertarif gerechter gestalten. Einerseits soll die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen, anderseits solle nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Weiterlesen