Am 23.2.2024 hat der Bundestag mehrheitlich dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Aber das Reformprojekt hängt weiterhin „am seidenen Faden“.
Hintergrund
Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.2.2024 einen „Kompromiss“ vorgeschlagen (BT-Drs. 20/10410), der das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen von 7,1 Mrd. Euro auf rund 3,2 Mrd. Euro kürzt.
Bundestagsbeschluss mit Regierungsmehrheit
Am 23.2.2024 ist nun der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses mehrheitlich gefolgt. Dieser Vorschlag umfasst insbesondere Weiterlesen