Wachstumschancengesetz: Bundestag billigt Vermittlungsauschussergebnis

Am 23.2.2024 hat der Bundestag mehrheitlich dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Aber das Reformprojekt hängt weiterhin „am seidenen Faden“.

Hintergrund

Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.2.2024 einen „Kompromiss“ vorgeschlagen (BT-Drs. 20/10410), der das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen von 7,1 Mrd. Euro auf rund 3,2 Mrd. Euro kürzt.

Bundestagsbeschluss mit Regierungsmehrheit

Am 23.2.2024 ist nun der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses mehrheitlich gefolgt. Dieser Vorschlag umfasst insbesondere Weiterlesen

Steuerentlastungen: Was plant der neue Bundesfinanzminister?

Die Pläne des neuen Bundesfinanzministers sind zielstrebig: In der aktuellen Legislaturperiode möchte Christian Lindner Bürger/innen und Unternehmer/innen um deutlich über 30 Mrd. Euro entlasten.

Hintergrund

Mit deutlichen Zielvorgaben äußerte sich Christian Linder jüngst zu den Plänen, welche seiner Amtszeit zugrunde liegen werden. Um mehr als 30 Mrd. Euro wolle er die Bürger und Unternehmer in unserem Land entlasten. Zwar sei der Bundes-Haushalt für das anstehende Jahr 2022 noch von der Vorgängerregierung geprägt, „aber in meinem Entwurf für 2023 werden Entlastungen enthalten sein“, so der neue Bundesfinanzminister.

Corona-Steuergesetz, Rentenversicherungsbeiträge und EEG-Umlage

Unter anderem kündigte Linder ein sog. Corona-Steuergesetz an. Darin soll eine Reihe von Hilfsmaßnahmen geschaffen oder erweitert werden. Die bereits für die letzten Jahre eingeführte Verlustverrechnung soll fortgeführt werden, so dass Verluste der Jahre 2022 und 2023 mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet werden können. Er betonte, dass niemand „durch Steuerschulden während der Pandemie in den Ruin getrieben werden“ solle. Weiterlesen

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen: BMF billigt weitere Steuerentlastungen

Das BMF hat ein weiteres Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003).

Hintergrund

Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland haben BMF und die obersten Finanzbehörden bereits vor einigen Wochen über steuerliche Erleichterungen informiert (siehe BMF v. 19.3.2020, BStBl 2020 I S. 262). Diese sehen angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten die Möglichkeit, vor Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen oder von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden vorläufig abzusehen.

Jetzt hat das BMF den Kreis derjenigen weitergezogen, die von den Folgen der Corona-Pandemie steuerlich profitieren können: Das BMF erkennt an, dass die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.

Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das BMF jetzt zusätzlich vor?

Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen. Im Einzelnen sind nach dem neuen BMF- Schreiben (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003) insbesondere folgende Sachverhalte betroffen: Weiterlesen