Die Erben sind gehalten, die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfüllen. Üblicherweise beschränken sich diese Pflichten auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung für den letzten und den aktuellen Veranlagungszeitraum. Manchmal entdecken die Erben aber auch ein kleines oder großes Vermögen auf ausländischen Konten und berichtigen daraufhin die Steuererklärungen der vergangenen Jahre, weil der Erblasser die Kapitalerträge dem Finanzamt verschwiegen hatte.
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sind (BFH-Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19, BStBl 2022 II S. 216). Er widersprach damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. Diese hat ihre Haltung nun revidiert und gleich lautende Erlasse bekannt gegeben (Oberste Finanzbehörden der Länder vom 9.2.2022, S 3810, BStBl 2022 I S. 224). Darin wird ausgeführt: Weiterlesen