Heute etwas aus der Rubrik „Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.“ Es geht um eine Steuerberaterkanzlei, die einer Mitarbeiterin den teuren Steuerberaterlehrgang bezahlt hat, jene aber anschließend die Kanzlei verlassen hat, ohne die Lehrgansgebühren an den Ex-Arbeitgeber zurückzuzahlen. Wir können natürlich nur raten, was der Grund für dies Haltung war. Hat sich die Steuerkanzlei falsch verhalten? Konnte die Mitarbeiterin woanders mehr verdienen?
Jedenfalls hat sie vor dem LAG Schleswig-Holstein einen Sieg errungen und muss die Kosten nicht erstatten, da eine eventuelle Rückzahlungsvereinbarung – wenn überhaupt – nur mündlich zustande gekommen und mangels Transparenz unwirksam sei (Urteil vom 21.8.2019, 3 Sa 67/19). Weiterlesen