Ist die Vermietung von Stellplätzen eine untrennbare Nebenleistung zur Wohnungsvermietung und damit umsatzsteuerfrei? Nein, wie das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden hat (3 K 246/19).
Der Streitfall
Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, deren Einheiten kurzfristigen Beherbergungszwecken dienen sollte. Dem entsprechend nahm er einen Vorsteuerabzug aus den Baukosten vor.
Im Jahr 2014 erfolgte eine Nutzungsänderung. Entgegen der ersten Absicht wurden die Gebäude nun teilweise zu dauerhaften Wohnzwecken umsatzsteuerfrei vermietet. Aus diesem Grund berichtigte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG anteilig für die Stellplätze der Dauermieter. Weiterlesen