Immer wenn der BFH eine Rechtsprechung entwickelt, die dem BMF nicht gefällt, wird das Gesetz durch den Gesetzgeber geändert. So bei der Entfernungspauschale und dem Austausch der Begriffe regelmäßige Arbeitsstätte zur ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) geschehen. Das BMF Schreiben erläutert den Willen der Finanzverwaltung (24.10.14 BStBl I 2014, 1412). Von der qualitativen Ausrichtung der Arbeit wird nun ein „zeitliches Moment“ in den Vordergrund gestellt. Klar, dass die Finanzgerichte darüber urteilen müssen; eine Beschäftigungsgarantie für die Zukunft. Jetzt gibt es die ersten Resultate. Weiterlesen
Entfernungspauschale ab 2014 – Erste Urteile
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