Förderung von Start-ups in der Corona-Krise nicht vergessen!

Gründerunternehmen sind das künftige Rückgrat der deutschen Wirtschaft, fallen in der Corona-Krise aber häufig durch alle Förderraster. Was jetzt getan werden muss, damit Deutschland nicht eine Gründergeneration verliert.

Hintergrund und Problem

Infolge der Coronavirus-Pandemie befindet sich die deutsche Wirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft in einer schweren Krise. Vor allem junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln, vermarkten und für wirtschaftliche Dynamik sorgen, spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders, weil sie in aller Regel von staatlichen Corona-Hilfen ausgeschlossen sind: Gründer erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie“; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms).

Bei der Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe sind Gründerunternehmen erst gar nicht antragsberechtigt, wenn sie nach dem 30.4.2020 gegründet wurden. „Start-ups“ werden aufgrund der Corona-Pandemie zwar seit Frühjahr 2020 mit einem zusätzlichen Zwei-Säulen-Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützt, ich habe berichtet (s. mein Beitrag: Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht – die klassischen Unternehmensgründer bleiben weiterhin ein Stiefkind der Corona-Förderung). Diese Förderung ist aber auf High-Tech-Gründer mit hohem Starkapitalbedarf ausgerichtet, passt also nicht zur großen Zielgruppe „normaler Gründer“. Weiterlesen

Auswirkungen der Corona-Pandemie: Zusätzliches zwei Mrd. Euro-Hilfspaket des Bundes für Gründer

Gute Nachricht für Gründerunternehmen: BMF und BMWi wollen „Start-ups“ aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützen. Was bedeutet das für Gründerunternehmen?

Hintergrund

Für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung bereits Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro beschlossen, die bei Einhaltung der Zuschussbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen; diese betragen – je nach Beschäftigtenzahl – zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Einige Länder – z.B. Bayern – bieten Aufstockungsprogramme an, in Bayern können Firmen bis 250 Mitarbeiter etwa Zuschüsse bis 50.000 Euro beantragen.

Für größere Firmen ab 250 Mitarbeiter ist der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (v. 27.3.2020, BGBl 2020I S. 543) – ergänzt mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3 .2020 (BGBl 2020 I S. 556) – vorgesehen. Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Der am 6.4.2020 beschlossene Schnellkredit des Bundes mit einer 100 Prozent Haftungsfreistellung bei Krediten bis 800.000 Euro steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.

Was genau will der Bund bei Start-ups fördern?

Start-ups sollen aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket unterstützt werden. „Mit einem 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket sorgen wir dafür, dass diese innovative Wachstumsbranche mit vielen tausenden Beschäftigten gut durch die Krise kommt. Finanzierungsrunden können durch diese Hilfe weiterlaufen“, teilt Bundesminister Scholz am 1.4.2020 mit. Die Bundesregierung will damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket ergänzen, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Neben Start-ups sollen auch „junge Technologieunternehmen“ und „kleine Mittelständler“ von dem neuen Programm profitieren.

Das Maßnahmenpaket umfasst nach der amtlichen Presseverlautbarung insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden sollen: Weiterlesen