Erfreulicherweise gibt es viele sportinteressierte Gewerbetreibende und auch Freiberufler, die die Sportteams ihrer Region mit Trikots ausstatten und die Sportbekleidung mit dem Logo des Unternehmens versehen. Während wohl bei der Zurverfügungstellung an Seniorenmannschaften üblicherweise ein Sponsoring zu erkennen und folglich der Vorsteuerabzug aus dem Kauf der Trikots möglich ist, sieht die Sache bei der Überlassung an Jugendmannschaften anders aus. Die Finanzämter argumentieren dann gerne, es sein kein Werbeeffekt erzielt worden, weil Mannschaften im Jugendbereich kaum Publikum anziehen würden. Nun, ich kann das so nicht bestätigen, denn Spiele von Minikickern, Bambinis und Jugendteams ziehen zuweilen mehr Zuschauer an als die der Seniorenteams, da Mama, Papa, Oma, Opa, Onkel und Tante zuschauen. Aber offenbar hat der eine oder andere Finanzbeamte da andere Erfahrungen gemacht.
Unterstützung für die Sponsoren bringt indes ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen FG: Weiterlesen