Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber am 27.3.2020 den sozialen Schutz für Selbständige, Rentner und kurzfristig Beschäftigte ausgeweitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern.
Hintergrund
Die rasant zunehmende Verbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können dazu führen, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erleiden. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere auch Kleinunternehmer und sog. Solo-Selbständige. Dieser Personenkreis verfügt in aller Regel nur über geringe finanzielle Rücklagen und hat auch keinen Zugang zu Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld. Infolgedessen kann kurzfristig eine existenzbedrohende Situation eintreten.
Erhebliche Einkommenseinbußen können aber auch ältere und zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen. Vor diesem Hintergrund will der Gesetzgeber mit dem „Sozialschutzpaket“ zeitlich befristet Erleichterungen schaffen. Daneben stärkt das Gesetz den Sicherstellungsauftrag von sozialen Dienstleistern im Bereich der Fürsorge, Rehabilitation und Teilhabe.
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