Die Commerzbank hat angekündigt bis zu 9.600 Stellen abzubauen. Dabei klang durch, die Aufwendungen für die Maßnahmen sollten zu einem erheblichen Teil erst in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Im letzten Blog wurde der Frage nachgegangen, woran es liegen könnte, dass der Aufsichtsrat der Commerzbank noch keine konkreten Informationen über den geplanten Arbeitsabbau erhalten hat. Dabei wurden die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften betrachtet. Die Commerzbank erstellt ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS). In diesem Blog wird nun der Frage nachgegangen, wann Restrukturierungsrückstellungen nach IFRS zu bilden sind und ob möglicherweise Abschlusspolitik im IFRS-Konzernabschluss eine Rolle spielen könnte. Weiterlesen
Hat die Commerzbank (noch) keinen Restrukturierungsplan? – Restrukturierungsrückstellungen (Teil 2)
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