Lieferkettengesetz mit Augenmaß

Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung am 12.2.2021 auf Eckpunkte eines „Sorgfaltspflichtengesetzes“ (Lieferkettengesetz) geeinigt, seit 15.2.2021 liegt ein Referentenentwurf vor. Allerdings ist eine Lösung mit Augenmaß erforderlich, die deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht übermäßig benachteiligt.

Hintergrund

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnen sich Gesetzesinitiativen zur Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen in globalen Lieferketten ab („Sorgfaltspflichtengesetz“). Hintergrund ist die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011, zu deren nationaler Umsetzung sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bekannt haben. Verschiedene europäische Staaten haben bereits gesetzliche Regulierungen verabschiedet, die sich jedoch stark in Umfang und Ausgestaltung unterscheiden. Weiterlesen