Der Bundestag hat am 18.2.2022 mit nachfolgender Zustimmung des Bundesrates die Sonderregeln für den Bezug von erhöhtem Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022 verlängert. Ungeteilte Zustimmung verdient das allerdings nicht.
Hintergrund
Bereits am 9.2.2022 hatte das Bundeskabinett eine Verlängerung der bisherigen Regeln für eine erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben dem jetzt zugestimmt (s. hierzu NWB Online-Nachricht: Bundestag beschließt Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld). Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert, aktuell beträgt sie 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Leiharbeitnehmer sollen künftig kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.
Wie ist die abermalige Verlängerung zu bewerten?
Kurzarbeit hat sich vor allem wegen der verlängerten Bezugsdauer und der Zugangserleichterungen als wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Corona-Pandemie erwiesen. Andernfalls hätten vermutlich Millionen von Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz verloren. Nach Ansicht der Bundesregierung soll die jetzige Verlängerung der Corona-Sonderregeln sicherstellen, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden – das ist löblich. Aber Risiken und Nebenwirkungen bleiben. Weiterlesen