In einem sehr lesenswerten Urteil vom 16. Mai 2017 hat sich das Schleswig-Holsteinische FG mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein sog. Senioren-Studium befasst.
Was man auf den ersten Blick als ungewöhnlichen Einmalsachverhalt abtun könnte, entpuppt sich beim zweiten Hinschauen doch als Thematik, welche in der kommenden Praxis häufiger absehbar ist.
Die Zahl der Studienanfänger über 50 Jahren ist zuletzt rasant angestiegen – derzeit sind über 40.000 Senioren-Studenten immatrikuliert. Fügt man dem noch die erhöhte Lebenserwartung und den steigenden Anteil der Abiturienten in späteren Jahrgängen hinzu, so wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen.
Im Besprechungsurteil war über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums der Theaterwissenschaft als Werbungskosten oder Sonderausgaben zu entscheiden. Fraglich war ein hinreichender Zusammenhang zwischen den aktuell angefallenen Studienkosten und den späteren Erwerbseinnahmen nach Eintritt in die „zweite berufliche Karriere“.