Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung nachgewiesen wird, und zwar üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs. Dadurch ist es nahezu unmöglich, den IAB für einen Firmenwagen zu bilden – genauer gesagt zu „behalten“-, für den zunächst die Ein-Prozent-Regelung angewandt werden soll.
Im vergangenen Jahr hat das FG Münster diesbezüglich entschieden, dass die für Zwecke des IAB erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw grundsätzlich durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen ist. Nachträglich erstellte Unterlagen können dies nicht ersetzen – sie sind im Prinzip irrelevant (Urteil vom 20.7.2019, 7 K 2862/17 E).
Nun hat das FG Münster „nachgelegt“… Weiterlesen →