Novemberhilfe: Konkretisierung und Verbesserung der Programmbedingungen – Aber reicht das?

Am 13.11.2020 hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfe weiter konkretisiert. Wem hilft das und wem hilft das nicht?

Hintergrund

Der Teil-Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und die damit von 2.11.2020 bis Ende November 2020 angeordneten Schließungsmaßnahmen stellen weitere Bereiche der Wirtschaft vor immer größere Liquiditätsprobleme. Deshalb hat der Bund für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen die Gewährung einer „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. „Novemberhilfe“ beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen (BL-Beschluss vom 28.10.2020, Ziff.11).

Die Hilfen sollen „zügig“ bei den Betroffenen ankommen. Erste Einzelheiten dazu hat das BMF am 5.11.2020 auf seiner Website veröffentlicht:– ich habe berichtet. Nachdem sich die Umsetzung des Programms verzögert, soll es noch im November Abschlagzahlungen von bis zu 5.000 Euro (Soloselbständige) bzw. bis zu 10.000 Euro (Unternehmen) geben, die „voraussichtlich“ ab 25.11.2020 über die Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden können.

BMF konkretisiert und verbessert Novemberhilfe

Am 13.11.2020 hat das BMF nun die Inhalte der Novemberhilfe weiter konkretisiert und erweitert. Das bedeutet: Weiterlesen

Update: Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw. der entsprechenden Landesbanken verständigt. Dem enormen wirtschaftlichen Druck entsprechend haben darüber hinaus die Länder insbesondere für KMU nicht rückzahlbare Zuschüsse als Liquiditätshilfe beschlossen, die in vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden sollen. Diesem Beispiel folgt jetzt auch der Bund, indem er neben Darlehen und Bürgschaften ebenfalls Sofortzuschüsse auf Zuschussbasis für Kleinstunternehmen zur Verfügung stellt.

Was ist wesentlicher Inhalt des Soforthilfe-Programms des Bundes?

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Weiterlesen